Guides Alta-Via


VERKAUFSBEDINGUNGEN - ALTA-VIA


  1. UNSERE PAUSCHALREISE-ANGEBOTE

Alta-Via bietet touristische Dienstleistungen an: es handelt sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten, insbesondere von den genannten wichtigsten Rechten: www.alta-via.de/de/-wichtigsten-rechte.php. Hier wird das Wort Reise oder Tour benutzt, was Pauschalreise bedeutet.
Unsere Angebote sind nur auf unseren Websites www.alta-via.fr und www.alta-via.de und www.trekking-aostatal.de (nachstehend gen. "die Websites") vorgestellt. Durch diese Websites stellen wir ihnen detaillierte Informationen über jede Pauschalreise zu Verfügung. Sie können sich informieren über die Tagesabläufe, Mindestteilnehmerzahl, erforderliches Niveau, Unterbringungsarten sowie Verpflegung, etc.
1.1. Erforderliches Niveau
Unsere Reisen können ein sehr hohes Niveau erfordern. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, vor Anmeldung die Informationen über das erforderliche Niveau auf dem Programm zu lesen. Falls Sie Zweifel irgendwelcher Art haben sollten, zögern Sie nicht, Alta-Via oder einen Spezialisten (Ihren Arzt, einen Sportarzt oder einen Spezialisten für Hypoxie oder Höhenkrankheit) zu kontaktieren, um sich beraten zu lassen, bevor Sie sich anmelden.
Jeder Reisende muss sicherstellen, dass seine körperliche Verfassung der beabsichtigten Reise angepasst wird. Alta-Via kann nicht haftbar gemacht werden, wenn während der Reise körperliche Unzulänglichkeiten festgestellt werden. Alta-Via könnte einem Reisenden die Weiterreise verweigern, insbesondere dann wenn sich dieses für ihn selbst und für andere Teilnehmer der Gruppe als gefährlich herausstellt, ohne dass der Reisende die von Alta-Via getroffene Entscheidung anfechten kann und dass er eine Entschädigung oder solche Erstattung beantragen kann.
1.2. Aufgetretene Risiken
Alta-Via bietet sportliche Reisen in naturellem Gelände an, das weder gesichert noch "bereinigt" ist, ohne größere Hilfsinfrastrukturen. Die Haupteigenschaft der Regionen, wo wir meistens reisen, ist, dass die Hilfsmittel beträchtlich weniger leistungsstark als in Städten sind. Alarm zu geben, ist oft schwierig. Die Interventionsmittel sind sehr begrenzt. Die Verkehrsmittel und die Hilfsmittel sind viel weniger effizient als in Städten oder "zivilisierten" Zonen (besonders aufgrund der Wetterbedingungen). Die Möglichkeiten der Behandlung einer Verletzung oder einer Krankheit sind begrenzt oder nicht vorhanden, oder noch unzugänglich in einer Zeit, die in Städten normal ist. Die Folge ist, dass eine Verletzung oder eine Krankheit, die in Städten einfach zu behandeln ist, einen ernsten oder verhängnisvollen Ausgang haben könnte. Sie dürfen sich nicht zu solch einer Reise anmelden, ohne dass Ihnen dieses Problems bewusst ist.
Jeder Reisende muss sich dessen bewusst sein, dass er aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (schlechter Straßen- und Kommunikationsbedingungen, Entfernung zu medizinischen Einrichtungen, etc.) Risiken jeglicher Art eingehen kann. Er geht davon aus, dass er die Fakten genau kennt. Jeder Reisende muss die Hinweise, die im Programm und vom Reiseleiter angegeben sind, befolgen. Alta-Via haftet nicht für die persönliche Unvorsichtigkeit eines Reisenden und kann jederzeit ohne Entschädigung einen Reisenden ausschließen, dessen Niveau seine Sicherheit oder die seiner Gruppe gefährden würde.
1.3. Wetter
Die von Alta-Via organisierten Reisen unterliegen den Unwägbarkeiten des Wetters.
Auch wenn die Teilnehmer auf perfektes Wetter hoffen können, sieht die Realität oft anders aus, vor allem bei mehrtägigen Reisen. Daher müssen die Teilnehmer psychologisch und kleidungstechnisch auf schwierige Wetterbedingungen vorbereitet sein: Regen, Wind, Schnee, Kälte, aber auch Hitzewellen und brennende Sonne. Der Bergführer wird den Zeitplan und die Route so gut wie möglich anpassen, um die damit verbundenen Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten. Siehe auch Absatz 7 dieser Verkaufsbedingungen.
1.4. Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Unsere Reisen sind nicht für alle anpassbar und/oder zugänglich, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

  1. REISEANMELDUNG - PAUSCHALREISEVERTRAG

2.1. Mitgliedschaft in der Association Alta-Via
Die Anmeldung zu einer Reise bedeutet die Mitgliedschaft in unserer Association. Der Jahresbeitrag ist frei. Mit der Anmeldung zu einer unserer Reisen erkennt der Reisende unsere Verkaufsbedingungen an.
2.2. Verkaufsvertrag
Mit Reiseanmeldung bietet der Reisende den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung (das Programm) und die ergänzenden Informationen von Alta-Via für die jeweilige Reise.
2.3. Reiseanmeldung für Mitreisende
Die Person, die die Anmeldung im Namen und für die verschiedenen Teilnehmer einer Pauschalreise vornimmt, bestätigt, die Verkaufsbedingungen gelesen zu haben und verpflichtet sich, diese sowie alle von Alta-Via zur Verfügung gestellten Informationen bezüglich der Pauschalreise an jeden Mitreisenden zu übermitteln.
2.4. Wie meldet man sich an?
Die Anmeldung kann online auf den Websites mit einem für jede Reise bestimmten Formular, per E-Mail oder per Telefon erfolgen.
2.5. Bestätigung
Bei jeder Online-Anmeldung bestätigt Alta-Via den Eingang der Anmeldung per E-Mail.
Unabhängig von der Art der Anmeldung wird Ihre Anmeldung erst nach Zahlung der Anzahlung (oder des Gesamtbetrags) und nur im Rahmen der verfügbaren Plätze (verfügbare Plätze in der Gruppe, verfügbare Plätze in den Unterkünften und verfügbare Reiseleiter) bestätigt.
Jede Anmeldung ohne Anzahlung innerhalb von 72 Stunden wird storniert.
Wir senden Ihnen per E-Mail eine Bestätigung Ihrer Anmeldung zu. Wenn Ihre Anmeldung insbesondere aufgrund mangelnder Verfügbarkeit nicht bestätigt werden kann, erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung ohne Abzüge.
Jede Anmeldung, die zwei Wochen vor dem Abreisedatum nicht vollständig bezahlt ist, wird storniert. Es fallen die in Artikel 5.1 genannten Stornierungsgebühren an.
2.6. Widerruf
Pauschalreisen sind vom Widerruf ausgenommen. Ihre Anmeldung gilt als eine feste Anmeldung und kann nicht kostenfrei abgebrochen werden (s. Artikel 5.1. Stornierung vor Reisebeginn).
2.7. Behördliche Formalitäten und Gesundheitsvorschriften
Die Reiseanmeldung muss mit Vor- und Nachnamen des Reisenden erfolgen, wie auf dem für die Reise verwendeten Personalausweis angegeben. Jeder Reisende muss die Übereinstimmung der Schreibweise von Namen und Vornamen auf den Reisedokumenten (Tickets, Flugkarte, Visa usw.) mit denen auf dem Personalausweis überprüfen.
2.8. Minderjährige
Ein minderjähriges Kind in Begleitung eines Erwachsenen kann an einer unserer Reise teilnehmen, vorausgesetzt, das Alter und die körperlichen Fähigkeiten ermöglichen es, die Reise unter normalen Bedingungen zu absolvieren. Der Minderjährige bleibt während der gesamten Reise in der Verantwortung des Inhabers der elterlichen Sorge, trotz Anwesenheit eines Reiseleiters.

  1. BEZAHLUNG

3.1. Anmeldung mehr als 60 Tage vor Reiseantritt (Anzahlung und Restbetrag)
Bei einer Anmeldung mehr als 60 Tage vor Reiseantritt ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt zu begleichen, ohne dass wir Sie daran erinnern müssen.
3.2. Anmeldung weniger als 60 Tage vor Reiseantritt
Bei einer Anmeldung weniger als 60 Tage vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag für den Aufenthalt bei der Anmeldung zu entrichten.
3.3. Anmeldung weniger als 15 Tage vor Reiseantritt
Bei einer Anmeldung weniger als 15 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung ausschließlich per Kreditkarte oder Sofortüberweisung zu leisten.
3.4. Zahlungsverzug
Jeder Zahlungsverzug für einen im Rahmen Ihres Aufenthalts fälligen Betrag zum vorgesehenen Termin kann als Stornierung angesehen werden, für die die in Artikel 5.1 unten genannten Stornierungsgebühren anfallen.

3.5. Bestätigung der Anmeldung
Für jede von Alta-Via verbuchte Zahlung wird die Person, die die Online-Anmeldung bestätigt hat, per E-Mail eine Quittung mit den Zahlungsdetails erhalten.

  1. PREISÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSSCHLUSS

Die Preise unserer Reisen können bis zu 20 Tagen vor Reiseantritt nach oben oder unten angepasst werden, ohne dass eine Stornierung möglich ist. Dies hängt von den folgenden Entwicklungen ab:

  • Veränderung der Beförderungskosten wegen Treibstoffkosten;
  • Veränderung der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren;
  • Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.

Jede Weigerung des Reisenden, diese Anpassung zu zahlen, soweit sie nicht wesentlich ist, wird als Stornierung der Reisenden betrachtet und Stornierungsgebühren werden erhoben, wie im Artikel 5.1. geschrieben. Alta-Via informiert Reisende per E-Mail über jede wesentliche Preisänderung nach oben oder unten, sobald der Grund für die Änderung bekannt ist. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, den Kaufvertrag ohne Stornogebühr zu kündigen und vom Reisevertrag zurückzutreten.

  1. RÜCKTRITT / UMBUCHUNG DES REISENDEN

Im Falle einer Stornierung durch den Reisenden, egal aus welchem Grund, können die Kosten, die ihm außerhalb der Pauschalreise entstanden sind, wie z. B. Transport zum Reisestartpunkt und zurück, Einholung von Visa, Reisedokumenten, Impfungen, erforderliche Ausrüstung, nicht Gegenstand einer Rückerstattung sein.
5.1. Stornierung vor Reisebeginn
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung der Stornogebühr wie unten aufgeführt vom Reisevertrag zurücktreten. Wenn Sie Ihre Pauschalreise vor Reisebeginn stornieren müssen, müssen Sie Alta-Via so schnell wie möglich per E-Mail benachrichtigen. Das Absendedatum der E-Mail gilt als Stornierungsdatum für die Berechnung der Stornierungsgebühren. Unstornierbare Reservierungen von Berghütten, Hotels, Versicherungskosten, sowie Hafen- und Flughafengebühren, können unter keinen Umständen zurückerstattet werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
Alta-Via hat die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Rücktritts und dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

  • bis 60 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises,
  • ab dem 60. bis 20. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises;
  • weniger als 20 Tage vor der Reiseantritt: 100 % des Reisepreises.

5.2. Umbuchung
Wird auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung vorgenommen, kann Alta-Via ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
5.3. Stornierung wegen außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Reisebeginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Reisevertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen werden. In diesem Fall muss die Beurteilung des Eintretens dieser Umstände auf objektiven Faktoren beruhen.
5.4. Reiseübertragung auf eine andere Person
Der Reisende kann die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter Zahlung zusätzlicher angemessener Kosten – auf eine andere Person übertragen.
5.5. Reiseabbruch
Ein freiwilliger Reiseabbruch durch einen Reisenden sowie Ausschluss des Reisenden durch den Bergführer wegen unzureichenden Niveaus, wegen Nichtbeachtung der Sicherheitsanweisungen oder wegen der in Artikel 9 genannten Gründe berechtigen zu keiner Erstattung des Reisespreises.
Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Reisender die Tour freiwillig abbricht, weil das Wetter schlechter als erwartet ist. Wenn das der Fall ist, wird der Aufenthalt nicht abgebrochen, sondern das Programm wird vom Bergführer angepasst. Nur der Bergführer der Tour kann entscheiden, ob das Programm oder der Aufstieg durchgeführt und fortgesetzt wird oder nicht.
5.6. Vorzeitige Rückkehr
Wenn der Aufenthalt früher als geplant endet (z. B. einige Stunden oder 1 oder 2 Tage vorher), unabhängig davon, ob der Gipfel bestiegen wurde oder nicht, ob das Ziel erreicht wurde oder nicht, wird keine Rückerstattung vorgenommen. Dies kann insbesondere bei der Besteigung des Mont-Blanc vorkommen, wenn der Gipfel aus verschiedenen Gründen einen Tag vor dem geplanten Tag versucht und/oder bestiegen wurde.

  1. STORNIERUNG / ÄNDERUNG VON ALTA-VIA

6.1. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Ist in dem Programm, welches Vertragsinhalt geworden ist, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Alta-Via vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Alta-Via wird die Reisenden benachrichtigen, spätestens:

  • 20 Tage vor Reisebeginn für Reisen, von mehr als 6 Tagen ;
  • 7 Tage vor Reisebeginn für Reisen, von 2 bis 6 Tagen ;
  • 48 Stunden vor Reisebeginn für Reisen, von weniger als 2 Tagen.

Eine alternative Lösung kann vorgeschlagen werden. Falls Ihnen die vorgeschlagene Alternative nicht passt, werden Ihnen Ihre geleisteten Zahlungen unverzüglich vollständig zurückerstattet, ohne weitere Entschädigung. Alta-Via übernimmt keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, Bahnkarten, Hotelbuchungen, die der Reisende außerhalb des Reisevertrages von Alta-Via erworben hat.
6.2. Stornierung wegen außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände
Alta-Via kann das Programm einer Reise aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlichen und unvorhersehbaren schweren Erkrankung des Reiseleiters ändern oder stornieren, oder aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände, insbesondere aus Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit von Reisenden oder aufgrund einer Anordnung einer Verwaltungsbehörde. In diesem Fall behält sich Alta-Via insbesondere das Recht vor, die Reise zu stornieren oder zu ändern, ohne dass der Reisende eine Entschädigung verlangen kann.

  1. TOURENVERHÄLTNISSE | WETTERBEDINGUNGEN | NIVOLOGISCHE BEDINGUNGEN

Wir verwenden in diesem Absatz 7. den Begriff „Bedingungen“, um uns sowohl auf die Bedingungen des Berges (Schnee, Eis, keine Wiederfrostung, Bergsturzgefahr, Risiken durch Gletscherschwund, Auftauen des Permafrosts) als auch auf die erwarteten Wetterbedingungen und die Schneebedingungen (Stabilität und Qualität des Schnees) zu beziehen. Alta-Via und die Bergführer verfolgen regelmäßig die Entwicklung dieser Bedingungen vor und während der Saison.
7.1. Vor Beginn der Tour
Der Bergführer wird mit Ihnen einige Tage vor Beginn der Tour eine Übersicht über die Bedingungen erstellen.
7.1.1 Entscheidung des Alta-Via-Bergführers
Wenn sich die Bedingungen einige Tage vor Beginn der Reise als zu ungünstig erweisen, können der Reiseleiter und Alta-Via die Reise absagen. Es wird Ihnen eine Alternative angeboten. Wenn die Bedingungen oder die Verfügbarkeit der Unterkünfte es uns nicht erlauben, Ihnen eine Alternative anzubieten, erstatten wir Ihnen den Betrag ohne weitere Entschädigung. Alle von Ihnen verursachten Kosten gehen zu Ihren Lasten (Kauf von Fahrkarten, Hotel, Material für den Aufenthalt, Verwaltungskosten).
Die Rückerstattung durch Alta-Via erfolgt schnellstmöglich nach Abzug aller Kosten, die Alta-Via bereits entstanden sind und die uns nicht erstattet werden können, wie z. B. Anzahlungen, Unterbringungskosten, Fahrkarten, Visagebühren, Versicherungsprämien oder andere Kosten.
7.1.2 Entscheidung der Teilnehmer
Wenn Alta-Via und der Bergführer nach der Analyse der Bedingungen beschließen, die Tour fortzusetzen, und die Reisenden ihre Teilnahme stornieren möchten, erfolgt diese Stornierung gemäß den in Absatz 5.1 dieser Verkaufsbedingungen festgelegten Modalitäten.
7.2 Während der Tour
7.2.1 Entscheidung des Alta-Via-Bergführers
Wenn sich während der Tour herausstellt, dass die Bedingungen schlechter sind als erwartet, wird die Tour nicht abgebrochen, sondern das Programm vom Bergführer angepasst. Nur der Bergführer der Tour kann entscheiden, ob das Programm oder die Besteigung durchgeführt und fortgesetzt wird oder nicht.
7.2.2 Entscheidung der Teilnehmer
Wenn der Bergführer der Tour entscheidet, dass die Tour mit eventuellen Anpassungen angesichts der Bedingungen fortgesetzt werden kann, und die Teilnehmer den Aufenthalt abbrechen möchten, erfolgt dieser Abbruch gemäß den in Absatz 5.5 der vorliegenden Verkaufsbedingungen vorgesehenen Modalitäten.

  1. TRANSPORT

8.1. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot steht hier: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.
8.2. Gepäck
Die Fluggesellschaft haftet allein für Schäden, Diebstahl, Verlust oder Verspätung des ihr anvertrauten Gepäcks. Während der Reise kann das Gepäck auch mit einfachen Mitteln transportiert werden (lokales Taxi, Lasttiere, Träger, Fähre, Privatboot, Schubkarren, Karren) und muss an diese Bedingungen angepasst werden. Alta-Via zahlt keine Entschädigung im Falle einer Beschädigung. Jeder Reisende muss zerbrechliche und wertvolle Gegenstände (Brillen, elektronische Geräte, Medikamente, Dokumente, Zahlungsmittel usw.) stets bei sich haben.

  1. KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS AUS VERHALTENSBEDINGTEN, PSYCHISCHEN ODER PHYSISCHEN GRÜNDEN

Alta-Via kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Alta-Via oder von dem Reiseleiter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist der Reisende den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist Alta-Via berechtigt, den Reisende ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen. Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält Alta-Via den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

  1. REKLAMATION

10.1 Während der Tour
Wir laden Sie ein, Alta-Via zu kontaktieren, wenn Sie eine Nichtkonformität bei der Durchführung der Leistungen Ihrer Tour feststellen, indem Sie unsere Telefonnummer wählen, die auf den Webseiten und in den von Alta-Via ausgehändigten Dokumenten angegeben ist. Im Falle einer Beschwerde wird gegebenenfalls Ihr Versäumnis, eine Nichtkonformität bei der Durchführung der Leistungen während Ihrer Tour zu melden, berücksichtigt, wenn diese finanzielle Konsequenzen haben könnte.
10.2 Nach der Tour
Jeder Reisende hat die Möglichkeit, eine Beschwerde über die Bedingungen der Leistungserbringung seines Aufenthalts schriftlich an Alta-Via unter der im letzten Artikel der vorliegenden Verkaufsbedingungen angegebenen Adresse zu richten, und zwar innerhalb kürzester Zeit nach dem Rückreisedatum des Aufenthalts, zusammen mit den entsprechenden Belegen. Erhält der Reisende innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort, kann er sich an den Ombudsmann wenden, siehe nachfolgenden Artikel.

  1. BEILEGUNG VON VERBRAUCHERSTREITIGKEITEN - VERBRAUCHERMEDIATION

Gemäß den Bestimmungen der Artikel L 611-1 und R 612-1 ff. des Verbraucherschutzgesetzes über die gütliche Beilegung von Streitigkeiten:
Wenn der Verbraucher eine schriftliche Beschwerde an den Unternehmer gerichtet hat und innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung oder Antwort erhalten hat, kann er seine Beschwerde kostenlos dem Verbraucherschlichter (médiateur de la consommation) vorlegen. Der Ombudsmann muss innerhalb einer Frist von höchstens einem Jahr ab der ursprünglichen Beschwerde angerufen werden.
Der Ombudsmann MCP MEDIATION kann direkt online unter folgender Adresse kontaktiert werden: www.mcpmediation.org oder per Post::
MÉDIATION DE LA CONSOMMATION et PATRIMOINE - 12 Square Desnouettes - 75015 PARIS

  1. HAFTUNG

12.1. Haftpflichtversicherung
MAIF - Avenue Salvador Allende F-79000 Niort, Nr.4025047J.
12.2. Haftung von Alta-Via
Alta-Via ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reisedienstleistungen verantwortlich. Alta-Via wird den Reisenden in Schwierigkeiten angemessen unterstützen.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

  1. VERSICHERUNGEN

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, falls nicht bereits vorhanden, den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen und sie sind verpflichtet eine Versicherung zur Deckung der Kosten für Rücktransport, Bergrettung, Bergung und Suchdienste bei Unfall oder Krankheit abzuschließen um an einer unserer Reisen teilzunehmen. Jeder Reisende muss vor Reiseanmeldung die Risiken überprüfen, für die er bereits versichert ist. Jeder Reisende hat die Möglichkeit, bei der Reiseanmeldung zwei verschiedene Versicherungen durch Alta-Via abzuschließen:

  • Suchdienst + Bergrettung + Rücktransport,
  • Reiserücktritt bei schweren Fällen.

Die Preise für diese Versicherungen sind auf den Anmeldeformularen und auf dieser Seite angegeben www.alta-via.fr/versicherung
Die Reiserücktrittsversicherung ist nur bei der Anmeldung abzuschließen!
Sollten Sie unsere Reise-Rücktransport-Versicherung ablehnen (z.B. Auslandskrankenversicherung, DAV, etc…), müssen Sie uns die Kontaktdaten Ihrer gültigen Reise-Rücktransport-Versicherung für diese Reise unbedingt mitteilen (Vertragsnummer und Tel 24/7).
Die von uns angebotene Reiserücktrittskostenversicherung enthält keine Reiseabbruch-Versicherung und keine Versicherung für Verlust oder Diebstahl von Gepäck.
Ausschnitte aus unseren Versicherungsverträgen: www.alta-via.de/versicherung.

  1. SCHUTZ IHRER DATEN

Die Informationen, die Sie uns übermitteln, werden in einer von Alta-Via gespeicherten Datei gespeichert. Wenn Sie sich für eine Reise anmelden, müssen Sie Alta-Via einige Informationen übermitteln. Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist erforderlich, um Ihnen die Durchführung eines Vertrags zur Durchführung einer Reise anbieten zu können. Die gesammelten persönlichen Daten werden verwendet, um auf alle Informationen zu Ihren Reisewünschen, zur Ausführung Ihrer Anfragen zuzugreifen, um Ihnen Dienstleistungen oder ähnliche Angebote vorzuschlagen, die Sie interessieren könnten, um Statistiken zu erstellen, Ihre Anfrage für Newsletter zu abonnieren. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Daten an die Anbieter von reservierten Diensten (Berghütte, Hoteliers, Transportunternehmen usw.) oder an die technischen Dienstleister weitergeleitet werden, um die Durchführung Ihrer Bestellung von Reisediensten zu ermöglichen. Unsere Partner verpflichten sich, Ihre personenbezogenen Daten nur für bestimmte Aufgaben zu verwenden, die für den Abschluss Ihres Aufenthalts von wesentlicher Bedeutung sind, unter strikter Einhaltung Ihrer Rechte zum Schutz personenbezogener Daten und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen. Alta-Via verpflichtet sich, Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte zu übertragen oder zu verkaufen, die keine Partner sind. Ihre Daten werden für die Dauer unseres Vertragsverhältnisses und für die Dauer gespeichert, die zur Erfüllung einer gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. In jedem Fall werden Ihre persönlichen Daten für fünf Jahre vor dem endgültigen Löschen oder der Anonymisierung für fünf Jahre archiviert. Gemäß dem Gesetz „informatique, fichiers et libertés“ Nr 78-17 von 06.011978, haben Sie ein Recht auf Zugang, Widerspruch (insbesondere das Versenden von Marketingmitteilungen), Berichtigung, Einschränkung und Löschung und ein Recht auf Übertragbarkeit personenbezogener Daten. Sie haben auch das Recht, Richtlinien für das Schicksal Ihrer persönlichen Daten nach Ihrem Tod festzulegen. Diese Rechte werden per Post an Alta-Via ausgeübt. Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen, wenn Sie der Meinung sind, dass wir die für personenbezogene Daten geltenden Bestimmungen nicht einhalten.

  1. MATERIALVERLEIH

15.1 Kosten für den Verleih
Die angegebenen Preise beziehen sich auf die laufende Saison und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, wobei zu beachten ist, dass die Gegenstände nach dem bei der Bestätigung gültigen Tarif berechnet werden.
Die Reservierung des Materials ist erst nach Eingang Ihrer Zahlung gültig.
15.2 Kaution
Alta-Via kann vom Reisenden eine finanzielle Kaution in Höhe des öffentlichen Verkaufspreises des gemieteten Materials verlangen. Die Kaution wird in Form eines Schecks oder in bar hinterlegt. Die Kaution wird dem Reisenden bei der Rückgabe der gemieteten Ausrüstung zurückerstattet, außer im Falle einer Beschädigung der Ausrüstung.
15.3 Bereitstellung und Nutzung
Die Miete beginnt, wenn der Reisende das Material in Besitz nimmt. Sie endet mit der Rückgabe des Materials. Das Risiko geht mit der Übergabe des Materials an den Reisenden über, der es unter seiner alleinigen Verantwortung verwahrt. Der Reisende verpflichtet sich, das Material unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen zu nutzen und es so zu respektieren, als wäre es sein eigenes.
Der Reisende verpflichtet sich, die gemietete Ausrüstung mit Vorsicht und ohne Gefahr für Dritte gemäß den geltenden Vorschriften zu benutzen. Der Reisende verpflichtet sich, das Mietmaterial ständig in gutem Zustand zu halten und es gemäß den üblichen Vorschriften zu nutzen und zu pflegen.
15.4 Rückgabe des gemieteten Materials
Das gemietete Material muss am Ende des letzten Miettages zurückgegeben werden. Jede Rückgabe des Materials mit einem oder mehreren Tagen Verspätung führt dazu, dass Alta-Via die zusätzlichen Miettage in Rechnung stellt.
Jede Beschädigung, unabhängig von der Ursache, wird von Alta-Via zusätzlich zu den Mietkosten in Rechnung gestellt. Der Reisende verpflichtet sich, die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz des Mietmaterials unabhängig von der Ursache der Reparaturen, mit Ausnahme von Reparaturen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, zusätzlich zum Mietpreis zu bezahlen.
Bei Nichtrückgabe der gemieteten Ausrüstung aus irgendeinem Grund (Verlust, Diebstahl oder aus einem anderen Grund) stellt Alta-Via dem Reisenden zusätzlich zum Mietpreis den vollen Neuwert dieser Ausrüstung zum öffentlichen Verkaufspreis in Rechnung.
Der Reisende ist für die Mittel verantwortlich, die er einsetzt, um die Aufbewahrung der Artikel zu gewährleisten.
Nach Abholung des Mietmaterials kann keine Rückerstattung erfolgen, unabhängig davon, ob das Material benutzt wurde oder nicht.
Wird das gemietete Material nicht benutzt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

  1. BILDER

Die während des Aufenthalts aufgenommenen Bilder können für die Kommunikation von Alta-Via verwendet werden, insbesondere auf den Webseiten, in Newslettern und in sozialen Netzwerken, ohne dass Alta-Via dafür eine Entschädigung verlangen kann. Wenn Sie nicht möchten, dass Bilder von Ihnen von Alta-Via verwendet werden, bitten wir Sie, uns das möglichst schon während Ihres Aufenthaltes, spätestens aber vor Ihrer Abreise, mitzuteilen. Alta-Via wird dann die Bilder, auf denen Sie zu erkennen sind, nicht veröffentlichen..

  1. RECHTE DES REISENDEN

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 und dem Artikel L.211-2 II des französischen Code du Tourisme.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Alta-Via trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt Alta-Via über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
https://www.alta-via.de/de/-wichtigsten-rechte.php

  1. ÄNDERUNGEN DER VERKAUFSBEDINGUNGEN

Alta-Via behält sich das Recht vor, diese Verkaufsbedingungen jederzeit ohne Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Die aktuelle Version ist auf den Websites veröffentlicht. Die für die Reservierung der Reise geltende Fassung der Verkaufsbedingungen ist diejenige, die am Tag der Anmeldung gültig ist.

  1. VERANSTALTER

ASSOCIATION ALTA-VIA
5 rue du Mont-Joly 74170 St-Gervais les Bains Frankreich
Zugelassener Reiseveranstalter bei ATOUT FRANCE, Zulassungsnr. IM074140013
SIRET 50314751400015 APE 9499Z
TVA Intracommunautaire FR43503147514
Haftpflichtversicherung MAIF Avenue Salvador Allende 79000 Niort
Finanzgarantie bei Groupama Assurance-Crédit & Caution
126, rue de la Piazza - F-93199 Noisy-Le-Grand
Dieser Text ist eine Übersetzung der offiziellen französischen Version, die die Referenz im Streitfall bleibt.

Aktualisiert am 3. Juli 2025


74170 Saint-Gervais-les-Bains | Frankreich
APE 9499Z - SIRET 50314751400015 MwSt-Nr FR43503147514
Zugelassener Reiseveranstalter bei ATOUT FRANCE Zulassungnr. IM074140013
Haftpflichtversicherung MAIF F-79000 - Finanzgarantie Groupama F-93199

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